Geschichte des Bürgerhauses

 

Nach der Vertreibung der Franzosen im Jahre 1815 erhielt Kaldenkirchen eine starke Aufwertung wegen der exponierten Lage an der Westgrenze des Königreichs Preußen.

 
   Aufgrund der preußischen Zollgesetzgebung vom 26.5.1818 hat das preußische Finanzministerium Kaldenkirchen am 23.6.1818 zum Sitz eines Hauptzollamtes bestimmt. Kaldenkirchen, schon immer an Durchgangsverkehr von Fuhrwerken nach Venlo und Steyl gewöhnt, erlebte einen raschen Anstieg des Verkehrsaufkommens. Anfang des 19. Jahrhunderts kam es dann auch zur Errichtung eines Hauptzollamtsgebäudes am Venloer Tor. Der Kunsthistoriker und Konservator Georg Mörsch hat das Hauptzollamtsgebäude und heutige Bürgerhaus so beschrieben: „Der große, zweigeschossige Putzbau in beherrschender Position im Stadtbild entstammt dem Anfang des 19. Jahrhunderts und ist als Bauvorhaben der preußischen Verwaltung im Entwurfsstadium in Berlin, möglicherweise sogar durch Karl Friedrich Schinkel als Leiter der Berliner Oberbaudeputation, geprüft worden.

 

 

 125 Jahre nach der Eröffnung, am 1.4.1943 wurde das Hauptzollamt aufgehoben. Mit Blick auf die unverändert umfangreichen Ansprüche an Zollbehandlungen für die Industrie wurde eine Zollzweigstelle Kaldenkirchen mit einer selbstständigen Zollkasse errichtet. Eigentümer wurde die Stadt Kaldenkirchen bzw. später die Stadt Nettetal, d.h. die Chance zur Erhaltung des Bürgerhauses wurde genutzt.
Nach seiner außen und innen gelungenen Wiederherstellung ist die Noblesse seiner Architektur wieder voll erlebbar. Jeweils vier Fensterachsen flankieren ein Mittelrisalit von knappster Relieftiefe. Nur durch die Dreiergruppe der Obergeschossfenster und der Tür mit ihren Flankenfenstern erhält diese Mitte architektonisches Gewicht, das durch die formale Zurückhaltung der sonstigen Front an Bedeutung gewinnt. Die Wiedereröffnung erfolgt am 12. Juni 1975.

 
   

 

   

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